 
                 
                        
                                
>> Kosten   
F: Welche Objektunterlagen werden benötigt?
A: aktuelle Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) 
    Auszug aus dem Katasterkartenwerk 
    Grundbuchauszug 
    aktuellen Mietverträge falls vorhanden 
    Wohn-/Nutzflächenberechnung Berechnung des 
    Bruttorauminhaltes Baugenehmigung  
    evtl. Erbbaurechtsvertrag  
    evtl. Teilungserklärung
F: Welche Immobilienarten werden grundsätzlich bewertet?
A: Bewertet werden alle Arten von Immobilien, angefangen 
     vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis hin zu Gewerbe-, 
    Industrie- und Spezialimmobilien.
F: Wo liegt der örtliche Schwerpunkt der Immobilienbewertung?
A: Grundsätzlich sind wir im gesamten Bundesgebiet tätig, 
    der örtliche Schwerpunkt ist Bayern
F: Wie lange dauert die Auftragsbearbeitung eines Gutachtens?
A: Durch unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen sind wir in der 
     Lage schnell und flexibel zu reagieren. Wenn die
     Objektunterlagen vollständig und prüffähig vorliegen liegt die
     Auftragsbearbeitungszeit in der Regel zwischen zwei und vier 
     Wochen. 
 
F: Wer sind die Auftraggeber? 
A: Privatpersonen/Bauherren 
    Gerichte 
    Wohnungseigentümergemeinschaften 
    Mieter/Vermieter  
    Bauträger 
    Architekten und Ingenieurbüros 
    Hausverwaltungen 
    Banken 
    Versicherungen 
    Wohnungsbaugesellschaften 
    Insolvenzverwalter 
    Wirtschaftsprüfer
F: Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?
A: Grundsätzlich  werden Immobilen zu einem bestimmten 
    Stichtag (in der Gegenwart aber auch in der Vergangenheit 
    liegender Stichtag möglich) bewertet.  
     Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen?  
     Durch eine neutrale Verkehrs-/Marktwertermittlung erlangen 
     Sie Preissicherheit. 
     Ihre Immobilie soll zur Besicherung eines Darlehens eingesetzt  
     werden?  
     Eine Grundlage erhalten Sie durch ein umfassendes
     Wertgutachten.  
     Bei Ehe- oder Nachfolgestreitigkeiten wird ein objektiver    
     Immobilienwert benötigt?  
     Ein neutrales Wertgutachten unterstützt Sie bei weiteren 
     Entscheidungen. 
     Ein Wertermittlungsgutachten spart also Zeit und Geld durch
     die Vermeidung von Gerichtsverfahren oder langdauernder 
     Unstimmigkeiten. 
 
F: Wozu einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen? 
A: Ein zertifizierter Sachverständiger hat seine besondere   
    Sachkunde, die den Stand seines Fachwissens ebenso wie bei   
    den öffentlich bestellten 
    und vereidigten Sachverständigen von dem sonstiger  
    Sachverständiger abhebt, vor einer Prüfungskommission unter  
    Beweis stellen müssen. Dabei wurde die besondere Sachkunde,  
    sowie die persönliche Integrität überprüft. Eine ständige Fort-  
    und Weiterbildung ist dabei obligatorisch.  
 
F: Wodurch werden marktnahe Bewertungsergebnisse erreicht?
A: Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei 
    örtlichen Gutachterausschüssen, Behörden, statistischen 
    Landesämtern und Industrie- und Handelskammern 
    gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.
F: Wozu benötige ich einen Sachverständigen im Insolvenzverfahren?
A: Die Immobilienbewertungen dienen zur Information Verwalters 
    bzw. der Gläubiger über die vorhandene Substanz. Falls die 
    Sanierung durch Übertragung erfolgen soll wird der Wert 
    unter Weiterführungsaspekten (Going Concern) benötigt.  
 
F: Was ist der Going Concern? 
A: Hier handelt es sich um einen sog. Bedingten Verkehrswert in   
    Anlehnung an § 194 BauGB unter dem Aspekt der Weiterführung 
   des bestehenden Betriebes (Going Concern). Soll der Betrieb
   saniert oder fortgeführt werden, so ist unter den Bedingungen   
   der Weiterführung zu bewerten. Unter diesen Voraussetzungen 
   können deutlich höhere Ertrags- bzw. Mietansätze, deutlich 
   niedrigere Leerstandsrisiken und eine längere wirtschaftliche 
   Restnutzungsdauer als unter Zerschlagungsgesichtspunkten 
   zugrunde gelegt werden. Auch eine eventuelle Altlasten-
   problematik ist in der Regel sekundär.  
 
F: Was ist die Wertermittlung unter Zerschlagungsgesichtspunkten? 
A: Hierbei wird als Ergebnis ein Zerschlagungswert ermittelt, dieser 
    Wert stellt die Verhältnisse im Falle der Aufgabe der bisherigen 
    Nutzung des Betriebes dar. Auch hier handelt es sich um 
    einen sog. bedingten Verkehrswert in Anlehnung an § 194   
    BauGB. Hierbei ist insbesondere die Drittverwendungsfähigkeit 
    der Immobilie, die Werthaltigkeit des Grund und Bodens, 
    sowie die regionale Situation auf dem entsprechenden  
    Grundstücksmarkt zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist  
    von vorsichtigen Rohertragsansätzen in Verbindung mit 
    vergleichsweise hohen Leerstandsrisiken auszugehen, sowie die 
    intensive Untersuchung eventueller Altlastenrisiken notwendig. 
 
F: Welche Vorteile hat der Insolvenzverwalter durch eine 
    Immobilienbewertung? 
A: Der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger erhalten ein  
    Gutachten, aus dem sich sowohl der Fortführungs- als auch der  
    Zerschlagungswert ergeben. Eine ausführliche Untersuchung des 
    örtlichen Grundstücksmarktes bzw. 
    Drittverwendungsperspektiven fließen in die Bewertung 
    ein.
F: In welchen Bereichen werden Bauschäden und Baumängel 
    bzw. Ausführungsmängel untersucht? 
A: •  Abdichtungstechnik 
    •  Wärmeschutz 
    •  Energeiberatung/Energiebedarf/Energieausweis 
    •  Betonbau, Stahlbetonbau 
    •  Mauerwerksbau 
    •  Stahlbau 
    •  Holzbau 
    •  Tiefgaragen 
    •  Keller 
    •  Dächer (Flachdächer/Steildächer) 
    •  Balkone/Terrassen 
    •  Fassadentechnik 
    •  Putze 
    •  Trockenbau 
    •  Estriche 
    •  Bodenbeläge 
    •  Metallbau, Metallarbeiten 
    •  Schimmelschäden 
    •  Wasserschäden 
    •  Rissbildungen 
    •  usw.  
 
F: Wer sind die Auftraggeber?
A: Öffentliche und private Bauherren 
      •  Abnahmen 
      •  Beweissicherungsverfahren 
      •  Baubegleitung 
      •  Instandsetzungsplanungen 
   Gerichte 
   Wohnungseigentümergemeinschaften 
   Mieter/Vermieter 
   Bauträger 
   Architekten und Ingenieurbüros 
   Hausverwaltungen 
   Versicherungen (Beurteilung von Sach- und Haftpflichtschäden) 
   Wohnungsbaugesellschaften 
 
F: Wie kann ein Schaden/Mangel am Bauwerk behoben werden?
A: Bei der Frage der Schadenssanierung lassen wir Sie nicht allein. 
    Wir können ein Instandsetzungsgutachten erstellen und Sie bei 
    den entsprechenden Arbeiten sachverständig begleiten sowie 
    Ihnen bei der Sanierungsfirmenauswahl behilflich sein.  
 
F: Welche Ursachen haben Schimmelpilze? 
A: Es gibt für Schimmelschäden in der Wohnung mindestens 22 
    mögliche Ursachen. Diese Ursachen können sich jeweils 
    überlagern. Folglich gibt es als Ursachen endlos viele 
    Möglichkeiten. Da sich bei Schimmelschäden zusätzlich oft 
    die Bereiche des Nutzers/Mieters und die Baukonstruktion 
    überschneiden, kann nur von einem seriösen Sachverständigen 
    objektiv geklärt werden, ob die Baukonstruktion mangelhaft 
    ist oder nicht. Darüber hinaus zeigen wir Sanierungsmöglichkeiten 
    auf und schulen im richtigen Nutzerverhalten.
F: Welche Aufgaben umfasst eine baubegleitende Qualitätskontrolle? 
A: Der erforderliche Umfang der Qualitätskontrolle ist auf 
    den Einzelfall zugeschnitten. Es werden Kontrollbegehungen 
    nach bestimmten Leistungen des Auftragnehmers festgelegt 
    und durchgeführt. Je regelmäßiger diese Kontrollbegehungen 
    stattfinden, desto eher kann eventuellen Ausführungsmängeln 
    vorgebeugt bzw. diese rechtzeitig behoben werden. Die 
    Ergebnisse dieser Begehungen werden jeweils schriftlich 
    festgehalten und von allen Parteien unterschrieben. 
    Beispielsweise sind bei einem Einfamilienhaus folgende 
    Kontrollbegehungen möglich: 
     •  Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes 
     •  Nach Fertigstellung des Rohbaus 
     •  Vor Beginn der Innenputzarbeiten 
    Beurteilung der Rohinstallationen; Anschlussfugen der Türen 
    und Fenster 
     •  Schlussabnahme bei Gesamtfertigstellung 
    Beratende Begleitung der Schlussabnahme Festlegung von
    Mängelbeseitigungsfristen 
     •  Zusammenstellung aller Unterlagen 
    Hinweise zur Mängelbeseitigung, Mithilfe bei der 
    Rechnungsprüfung, Energieausweisüberprüfung,
    Überprüfung des Blower Door Tests 
 
F: Was ist eine Abrechnungskontrolle? 
A: Immer häufiger stimmt die Abrechnung nicht mehr 
    mit dem ursprünglichen Auftrag überein oder Nachträge 
    sind nicht mehr nachvollziehbar, Massen wurden falsch 
    berechnet und ähnliches. Eine sachverständige Kontrolle 
    der entsprechenden Abrechnungen kann Ihnen viel Zeit 
    und Ärger ersparen. 
F: Wozu brauche ich eine Immobilienberatung beim 
    Kauf einer Immobilie? 
A: Ist ein erkennbarer Schaden an einer Immobilie 
    lediglich altersbedingter Verschleiß oder ist 
    eine gravierende Substanzbeeinträchtigung 
    vorhanden? Dies ist bei alten Immobilien für den 
    Laien oft schwer zu unterscheiden. Wir helfen Ihnen 
    gerne die Immobilie auf Schäden zu 
    untersuchen, Risiken aufzudecken und deren 
    Wertbeeinflussung zu quantifizieren. Wenn Sie 
    den Kauf einer Immobilie mit einem 
    Umbau/Modernisierung/Sanierung verbinden wollen 
    können wir Sie als Bauleiter begleiten. 
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität 
des Bewertungsauftrags. Dabei kommt eine Abrechnung 
nach der Honorarordnung für Bewertungssachverständige 
( § 34 HOAI) ebenso in Frage, wie ein Zeithonorar oder 
eine Pauschalierung.  
 
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite 
und –tiefe und Komplexität erhalten Sie von uns ein 
verbindliches Angebot.  
