>> Kosten
F: Welche Objektunterlagen werden benötigt?
A: aktuelle Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Auszug aus dem Katasterkartenwerk
Grundbuchauszug
aktuellen Mietverträge falls vorhanden
Wohn-/Nutzflächenberechnung Berechnung des
Bruttorauminhaltes Baugenehmigung
evtl. Erbbaurechtsvertrag
evtl. Teilungserklärung
F: Welche Immobilienarten werden grundsätzlich bewertet?
A: Bewertet werden alle Arten von Immobilien, angefangen
vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis hin zu Gewerbe-,
Industrie- und Spezialimmobilien.
F: Wo liegt der örtliche Schwerpunkt der Immobilienbewertung?
A: Grundsätzlich sind wir im gesamten Bundesgebiet tätig,
der örtliche Schwerpunkt ist Bayern
F: Wie lange dauert die Auftragsbearbeitung eines Gutachtens?
A: Durch unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen sind wir in der
Lage schnell und flexibel zu reagieren. Wenn die
Objektunterlagen vollständig und prüffähig vorliegen liegt die
Auftragsbearbeitungszeit in der Regel zwischen zwei und vier
Wochen.
F: Wer sind die Auftraggeber?
A: Privatpersonen/Bauherren
Gerichte
Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieter/Vermieter
Bauträger
Architekten und Ingenieurbüros
Hausverwaltungen
Banken
Versicherungen
Wohnungsbaugesellschaften
Insolvenzverwalter
Wirtschaftsprüfer
F: Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?
A: Grundsätzlich werden Immobilen zu einem bestimmten
Stichtag (in der Gegenwart aber auch in der Vergangenheit
liegender Stichtag möglich) bewertet.
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen?
Durch eine neutrale Verkehrs-/Marktwertermittlung erlangen
Sie Preissicherheit.
Ihre Immobilie soll zur Besicherung eines Darlehens eingesetzt
werden?
Eine Grundlage erhalten Sie durch ein umfassendes
Wertgutachten.
Bei Ehe- oder Nachfolgestreitigkeiten wird ein objektiver
Immobilienwert benötigt?
Ein neutrales Wertgutachten unterstützt Sie bei weiteren
Entscheidungen.
Ein Wertermittlungsgutachten spart also Zeit und Geld durch
die Vermeidung von Gerichtsverfahren oder langdauernder
Unstimmigkeiten.
F: Wozu einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen?
A: Ein zertifizierter Sachverständiger hat seine besondere
Sachkunde, die den Stand seines Fachwissens ebenso wie bei
den öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen von dem sonstiger
Sachverständiger abhebt, vor einer Prüfungskommission unter
Beweis stellen müssen. Dabei wurde die besondere Sachkunde,
sowie die persönliche Integrität überprüft. Eine ständige Fort-
und Weiterbildung ist dabei obligatorisch.
F: Wodurch werden marktnahe Bewertungsergebnisse erreicht?
A: Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei
örtlichen Gutachterausschüssen, Behörden, statistischen
Landesämtern und Industrie- und Handelskammern
gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.
F: Wozu benötige ich einen Sachverständigen im Insolvenzverfahren?
A: Die Immobilienbewertungen dienen zur Information Verwalters
bzw. der Gläubiger über die vorhandene Substanz. Falls die
Sanierung durch Übertragung erfolgen soll wird der Wert
unter Weiterführungsaspekten (Going Concern) benötigt.
F: Was ist der Going Concern?
A: Hier handelt es sich um einen sog. Bedingten Verkehrswert in
Anlehnung an § 194 BauGB unter dem Aspekt der Weiterführung
des bestehenden Betriebes (Going Concern). Soll der Betrieb
saniert oder fortgeführt werden, so ist unter den Bedingungen
der Weiterführung zu bewerten. Unter diesen Voraussetzungen
können deutlich höhere Ertrags- bzw. Mietansätze, deutlich
niedrigere Leerstandsrisiken und eine längere wirtschaftliche
Restnutzungsdauer als unter Zerschlagungsgesichtspunkten
zugrunde gelegt werden. Auch eine eventuelle Altlasten-
problematik ist in der Regel sekundär.
F: Was ist die Wertermittlung unter Zerschlagungsgesichtspunkten?
A: Hierbei wird als Ergebnis ein Zerschlagungswert ermittelt, dieser
Wert stellt die Verhältnisse im Falle der Aufgabe der bisherigen
Nutzung des Betriebes dar. Auch hier handelt es sich um
einen sog. bedingten Verkehrswert in Anlehnung an § 194
BauGB. Hierbei ist insbesondere die Drittverwendungsfähigkeit
der Immobilie, die Werthaltigkeit des Grund und Bodens,
sowie die regionale Situation auf dem entsprechenden
Grundstücksmarkt zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist
von vorsichtigen Rohertragsansätzen in Verbindung mit
vergleichsweise hohen Leerstandsrisiken auszugehen, sowie die
intensive Untersuchung eventueller Altlastenrisiken notwendig.
F: Welche Vorteile hat der Insolvenzverwalter durch eine
Immobilienbewertung?
A: Der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger erhalten ein
Gutachten, aus dem sich sowohl der Fortführungs- als auch der
Zerschlagungswert ergeben. Eine ausführliche Untersuchung des
örtlichen Grundstücksmarktes bzw.
Drittverwendungsperspektiven fließen in die Bewertung
ein.
F: In welchen Bereichen werden Bauschäden und Baumängel
bzw. Ausführungsmängel untersucht?
A: • Abdichtungstechnik
• Wärmeschutz
• Energeiberatung/Energiebedarf/Energieausweis
• Betonbau, Stahlbetonbau
• Mauerwerksbau
• Stahlbau
• Holzbau
• Tiefgaragen
• Keller
• Dächer (Flachdächer/Steildächer)
• Balkone/Terrassen
• Fassadentechnik
• Putze
• Trockenbau
• Estriche
• Bodenbeläge
• Metallbau, Metallarbeiten
• Schimmelschäden
• Wasserschäden
• Rissbildungen
• usw.
F: Wer sind die Auftraggeber?
A: Öffentliche und private Bauherren
• Abnahmen
• Beweissicherungsverfahren
• Baubegleitung
• Instandsetzungsplanungen
Gerichte
Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieter/Vermieter
Bauträger
Architekten und Ingenieurbüros
Hausverwaltungen
Versicherungen (Beurteilung von Sach- und Haftpflichtschäden)
Wohnungsbaugesellschaften
F: Wie kann ein Schaden/Mangel am Bauwerk behoben werden?
A: Bei der Frage der Schadenssanierung lassen wir Sie nicht allein.
Wir können ein Instandsetzungsgutachten erstellen und Sie bei
den entsprechenden Arbeiten sachverständig begleiten sowie
Ihnen bei der Sanierungsfirmenauswahl behilflich sein.
F: Welche Ursachen haben Schimmelpilze?
A: Es gibt für Schimmelschäden in der Wohnung mindestens 22
mögliche Ursachen. Diese Ursachen können sich jeweils
überlagern. Folglich gibt es als Ursachen endlos viele
Möglichkeiten. Da sich bei Schimmelschäden zusätzlich oft
die Bereiche des Nutzers/Mieters und die Baukonstruktion
überschneiden, kann nur von einem seriösen Sachverständigen
objektiv geklärt werden, ob die Baukonstruktion mangelhaft
ist oder nicht. Darüber hinaus zeigen wir Sanierungsmöglichkeiten
auf und schulen im richtigen Nutzerverhalten.
F: Welche Aufgaben umfasst eine baubegleitende Qualitätskontrolle?
A: Der erforderliche Umfang der Qualitätskontrolle ist auf
den Einzelfall zugeschnitten. Es werden Kontrollbegehungen
nach bestimmten Leistungen des Auftragnehmers festgelegt
und durchgeführt. Je regelmäßiger diese Kontrollbegehungen
stattfinden, desto eher kann eventuellen Ausführungsmängeln
vorgebeugt bzw. diese rechtzeitig behoben werden. Die
Ergebnisse dieser Begehungen werden jeweils schriftlich
festgehalten und von allen Parteien unterschrieben.
Beispielsweise sind bei einem Einfamilienhaus folgende
Kontrollbegehungen möglich:
• Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes
• Nach Fertigstellung des Rohbaus
• Vor Beginn der Innenputzarbeiten
Beurteilung der Rohinstallationen; Anschlussfugen der Türen
und Fenster
• Schlussabnahme bei Gesamtfertigstellung
Beratende Begleitung der Schlussabnahme Festlegung von
Mängelbeseitigungsfristen
• Zusammenstellung aller Unterlagen
Hinweise zur Mängelbeseitigung, Mithilfe bei der
Rechnungsprüfung, Energieausweisüberprüfung,
Überprüfung des Blower Door Tests
F: Was ist eine Abrechnungskontrolle?
A: Immer häufiger stimmt die Abrechnung nicht mehr
mit dem ursprünglichen Auftrag überein oder Nachträge
sind nicht mehr nachvollziehbar, Massen wurden falsch
berechnet und ähnliches. Eine sachverständige Kontrolle
der entsprechenden Abrechnungen kann Ihnen viel Zeit
und Ärger ersparen.
F: Wozu brauche ich eine Immobilienberatung beim
Kauf einer Immobilie?
A: Ist ein erkennbarer Schaden an einer Immobilie
lediglich altersbedingter Verschleiß oder ist
eine gravierende Substanzbeeinträchtigung
vorhanden? Dies ist bei alten Immobilien für den
Laien oft schwer zu unterscheiden. Wir helfen Ihnen
gerne die Immobilie auf Schäden zu
untersuchen, Risiken aufzudecken und deren
Wertbeeinflussung zu quantifizieren. Wenn Sie
den Kauf einer Immobilie mit einem
Umbau/Modernisierung/Sanierung verbinden wollen
können wir Sie als Bauleiter begleiten.
Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität
des Bewertungsauftrags. Dabei kommt eine Abrechnung
nach der Honorarordnung für Bewertungssachverständige
( § 34 HOAI) ebenso in Frage, wie ein Zeithonorar oder
eine Pauschalierung.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite
und –tiefe und Komplexität erhalten Sie von uns ein
verbindliches Angebot.