header
b s head


immobilienwertermittlung


F: Welche Objektunterlagen werden benötigt?

A: aktuelle Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
    Baugenehmigung
    Auszug aus dem Katasterkartenwerk
    Grundbuchauszug
    aktuellen Mietverträge
    evtl. Erbbaurechtsvertrag 
    evtl. Teilungserklärung

F: Welche Immobilienarten werden grundsätzlich bewertet?

A: Bewertet werden alle Arten von Immobilien, angefangen
    vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis hin zu Gewerbe-,
    Industrie- und Spezialimmobilien.

F: Wo liegt der örtliche Schwerpunkt der Immobilienbewertung?

A: Grundsätzlich sind wir im gesamten Bundesgebiet tätig,
    der örtliche Schwerpunkt ist Bayern

F: Wie lange dauert die Auftragsbearbeitung eines Gutachtens?


A: Durch unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen sind wir in der
    Lage schnell und flexibel zu reagieren. Wenn die
    Objektunterlagen vollständig und prüffähig vorliegen liegt die
    Auftragsbearbeitungszeit in der Regel zwischen zwei und vier
    Wochen.
 
F: Wer sind die Auftraggeber?


A: Privatpersonen/Bauherren
    Gerichte
    Wohnungseigentümergemeinschaften
    Mieter/Vermieter 
    Bauträger
    Architekten und Ingenieurbüros
    Hausverwaltungen
    Banken
    Versicherungen
    Wohnungsbaugesellschaften
    Insolvenzverwalter
    Wirtschaftsprüfer

F: Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?

A: Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? 
    Durch eine neutrale Verkehrs-/Marktwertermittlung erlangen
    Sie Preissicherheit.
    Ihre Immobilie soll zur Besicherung eines Darlehens eingesetzt 
    werden? 

    Eine Grundlage erhalten Sie durch ein umfassendes
    Beleihungswertgutachten. 
    Bei Ehe- oder Nachfolgestreitigkeiten wird ein objektiver   
    Immobilienwert benötigt? 

    Ein neutrales Wertgutachten unterstützt Sie bei weiteren
    Entscheidungen.
    Ein Wertermittlungsgutachten spart also Zeit und Geld durch
    die Vermeidung von Gerichtsverfahren oder langdauernder
    Unstimmigkeiten.
 
F: Wozu einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen? 


A: Ein zertifizierter Sachverständiger hat seine besondere  
    Sachkunde, die den Stand seines Fachwissens ebenso wie bei  
    den öffentlich bestellten
    und vereidigten Sachverständigen von dem sonstiger 
    Sachverständiger abhebt, vor einer Prüfungskommission unter 
    Beweis stellen müssen. Dabei wurde die besondere
    Sachkunde, sowie die persönliche Integrität überprüft. Eine
    ständige Fort- und Weiterbildung ist dabei obligatorisch. 
 
F: Wodurch werden marktnahe Bewertungsergebnisse erreicht?


A: Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei
    örtlichen Gutachterausschüssen, Behörden, statistischen
    Landesämtern und Industrie- und Handelskammern
    gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.

 

<<

© 2010 b&s

>>
layout element
select image