F: In welchen Bereichen werden Bauschäden und Baumängel
bzw. Ausführungsmängel untersucht?
A: • Abdichtungstechnik
• Wärmeschutz
• Energieberatung/Energiebedarf/Energieausweis
• Betonbau, Stahlbetonbau
• Mauerwerksbau
• Stahlbau
• Holzbau
• Tiefgaragen
• Keller
• Dächer (Flachdächer/Steildächer)
• Balkone/Terrassen
• Fassadentechnik
• Putze
• Trockenbau
• Estriche
• Bodenbeläge
• Metallbau, Metallarbeiten
• Schimmelschäden
• Wasserschäden
• Rissbildungen
• usw.
F: Wer sind die Auftraggeber?
A: Öffentliche und private Bauherren
• Abnahmen
• Beweissicherungsverfahren
• Baubegleitung
• Instandsetzungsplanungen
Gerichte
Wohnungseigentümergemeinschaften
Mieter/Vermieter
Bauträger
Architekten und Ingenieurbüros
Hausverwaltungen
Versicherungen (Beurteilung von Sach- und Haftpflichtschäden)
Wohnungsbaugesellschaften
F: Wie kann ein Schaden/Mangel am Bauwerk behoben werden?
A: Bei der Frage der Schadenssanierung lassen wir Sie nicht allein.
Wir können ein Instandsetzungsgutachten erstellen und Sie bei
den entsprechenden Arbeiten sachverständig begleiten sowie
Ihnen bei der Sanierungsfirmenauswahl behilflich sein.
F: Welche Ursachen haben Schimmelpilze?
A: Es gibt für Schimmelschäden in der Wohnung viele
mögliche Ursachen. Da sich bei Schimmelschäden oft
die Bereiche des Nutzers/Mieters und die Baukonstruktion
überschneiden, kann nur von einem seriösen Sachverständigen
objektiv geklärt werden, ob die Baukonstruktion mangelhaft
ist oder nicht. Darüber hinaus zeigen wir Sanierungsmöglichkeiten
auf und schulen im richtigen Nutzerverhalten.
F: Welche Aufgaben umfasst eine baubegleitende Qualitätskontrolle?
A: Der erforderliche Umfang der Qualitätskontrolle ist auf
den Einzelfall zugeschnitten. Es werden Kontrollbegehungen
nach bestimmten Leistungen des Auftragnehmers festgelegt
und durchgeführt. Je regelmäßiger diese Kontrollbegehungen
stattfinden, desto eher kann eventuellen Ausführungsmängeln
vorgebeugt bzw. diese rechtzeitig behoben werden. Die
Ergebnisse dieser Begehungen werden jeweils schriftlich
festgehalten und von allen Parteien unterschrieben.
Beispielsweise sind bei einem Einfamilienhaus folgende
Kontrollbegehungen möglich:
• Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes
• Nach Fertigstellung des Rohbaus
• Vor Beginn der Innenputzarbeiten
Beurteilung der Rohinstallationen; Anschlussfugen der Türen
und Fenster
• Schlussabnahme bei Gesamtfertigstellung
Beratende Begleitung der Schlussabnahme Festlegung von
Mängelbeseitigungsfristen
• Zusammenstellung aller Unterlagen
• Hinweise zur Mängelbeseitigung, Mithilfe bei der
Rechnungsprüfung, Energieausweisüberprüfung,
Überprüfung des Blower Door Tests
F: Was ist eine Abrechnungskontrolle?
A: Immer häufiger stimmt die Abrechnung nicht mehr
mit dem ursprünglichen Auftrag überein oder Nachträge
sind nicht mehr nachvollziehbar, Massen wurden falsch
berechnet und ähnliches. Eine sachverständige Kontrolle
der entsprechenden Abrechnungen kann Ihnen viel Zeit
und Ärger ersparen.
F: Wozu brauche ich eine Immobilienberatung beim
Kauf einer Immobilie?
A: Ist ein erkennbarer Schaden an einer Immobilie lediglich
altersbedingter Verschleiß oder ist eine gravierende
Substanzbeeinträchtigung vorhanden? Dies ist bei alten Immobilien
für den Laien oft schwer zu unterscheiden. Wir helfen Ihnen
gerne die Immobilie auf Schäden zu untersuchen, Risiken
aufzudecken und deren Wertbeeinflussung zu quantifizieren.
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie mit einem
Umbau/Modernisierung/Sanierung verbinden wollen, können wir Sie
als Bauleiter begleiten.