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bauschäden/baumängel

F: In welchen Bereichen werden Bauschäden und Baumängel
    bzw. Ausführungsmängel untersucht? 


A: •  Abdichtungstechnik
    •  Wärmeschutz
    •  Energieberatung/Energiebedarf/Energieausweis
    •  Betonbau, Stahlbetonbau
    •  Mauerwerksbau
    •  Stahlbau
    •  Holzbau
    •  Tiefgaragen
    •  Keller
    •  Dächer (Flachdächer/Steildächer)
    •  Balkone/Terrassen
    •  Fassadentechnik
    •  Putze
    •  Trockenbau
    •  Estriche
    •  Bodenbeläge
    •  Metallbau, Metallarbeiten
    •  Schimmelschäden
    •  Wasserschäden
    •  Rissbildungen
    •  usw. 
 
F: Wer sind die Auftraggeber?


A: Öffentliche und private Bauherren
     •  Abnahmen
     •  Beweissicherungsverfahren
     •  Baubegleitung
     •  Instandsetzungsplanungen
   Gerichte
   Wohnungseigentümergemeinschaften
   Mieter/Vermieter
   Bauträger
   Architekten und Ingenieurbüros
   Hausverwaltungen
   Versicherungen (Beurteilung von Sach- und Haftpflichtschäden)
   Wohnungsbaugesellschaften
 
F: Wie kann ein Schaden/Mangel am Bauwerk behoben werden?


A: Bei der Frage der Schadenssanierung lassen wir Sie nicht allein.
    Wir können ein Instandsetzungsgutachten erstellen und Sie bei
    den entsprechenden Arbeiten sachverständig begleiten sowie
    Ihnen bei der Sanierungsfirmenauswahl behilflich sein. 
 
F: Welche Ursachen haben Schimmelpilze?


A: Es gibt für Schimmelschäden in der Wohnung viele
    mögliche Ursachen. Da sich bei Schimmelschäden oft
    die Bereiche des Nutzers/Mieters und die Baukonstruktion
    überschneiden, kann nur von einem seriösen Sachverständigen
    objektiv geklärt werden, ob die Baukonstruktion mangelhaft
    ist oder nicht. Darüber hinaus zeigen wir Sanierungsmöglichkeiten
    auf und schulen im richtigen Nutzerverhalten.

F: Welche Aufgaben umfasst eine baubegleitende Qualitätskontrolle?


A: Der erforderliche Umfang der Qualitätskontrolle ist auf
    den Einzelfall zugeschnitten. Es werden Kontrollbegehungen
    nach bestimmten Leistungen des Auftragnehmers festgelegt
    und durchgeführt. Je regelmäßiger diese Kontrollbegehungen
    stattfinden, desto eher kann eventuellen Ausführungsmängeln
    vorgebeugt bzw. diese rechtzeitig behoben werden. Die
    Ergebnisse dieser Begehungen werden jeweils schriftlich
    festgehalten und von allen Parteien unterschrieben.
    Beispielsweise sind bei einem Einfamilienhaus folgende
    Kontrollbegehungen möglich:
     •  Vor der Verfüllung des Arbeitsraumes
     •  Nach Fertigstellung des Rohbaus
     •  Vor Beginn der Innenputzarbeiten
         Beurteilung der Rohinstallationen; Anschlussfugen der Türen
         und Fenster
     •  Schlussabnahme bei Gesamtfertigstellung
         Beratende Begleitung der Schlussabnahme Festlegung von
         Mängelbeseitigungsfristen
     •  Zusammenstellung aller Unterlagen
     •  Hinweise zur Mängelbeseitigung, Mithilfe bei der
         Rechnungsprüfung, Energieausweisüberprüfung,
         Überprüfung des Blower Door Tests
 
F: Was ist eine Abrechnungskontrolle?


A: Immer häufiger stimmt die Abrechnung nicht mehr
    mit dem ursprünglichen Auftrag überein oder Nachträge
    sind nicht mehr nachvollziehbar, Massen wurden falsch
    berechnet und ähnliches. Eine sachverständige Kontrolle
    der entsprechenden Abrechnungen kann Ihnen viel Zeit
    und Ärger ersparen. 

F: Wozu brauche ich eine Immobilienberatung beim
    Kauf einer Immobilie?

A: Ist ein erkennbarer Schaden an einer Immobilie lediglich
    altersbedingter Verschleiß oder ist eine gravierende
    Substanzbeeinträchtigung vorhanden? Dies ist bei alten Immobilien
    für den Laien oft schwer zu unterscheiden. Wir helfen Ihnen
    gerne die Immobilie auf Schäden zu untersuchen, Risiken
    aufzudecken und deren Wertbeeinflussung zu quantifizieren.
    Wenn Sie den Kauf einer Immobilie mit einem
    Umbau/Modernisierung/Sanierung verbinden wollen, können wir Sie
    als Bauleiter begleiten. 

 

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