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insolvenzverfahren


F: Wozu benötige ich einen Sachverständigen im Insolvenzverfahren?


A: Die Immobilienbewertungen dienen zur Information des Verwalters
    bzw. der Gläubiger über die vorhandene Substanz. Falls die
    Sanierung durch Übertragung erfolgen soll wird der Wert
    unter Weiterführungsaspekten (Going Concern) benötigt. 
 
F: Was ist der Going Concern? 


A: Hier handelt es sich um einen sog. Bedingten Verkehrswert in  
    Anlehnung an § 194 BauGB unter dem Aspekt der Weiterführung
    des bestehenden Betriebes (Going Concern). Soll der Betrieb
    saniert oder fortgeführt werden, so ist er unter den Bedingungen  
    der Weiterführung zu bewerten. Unter diesem Aspekt können sich
    deutlich andere Bewertungsmaßstäbe ergeben. Auch eine
    bestehende Altlastenproblematik ist differenzierter zu beurteilen.
 
 
F: Was ist die Wertermittlung unter Zerschlagungsgesichtspunkten? 


A: Hierbei wird als Ergebnis ein Zerschlagungswert ermittelt, dieser
    Wert stellt die Verhältnisse im Falle der Aufgabe der bisherigen
    Nutzung des Betriebes dar. Auch hier handelt es sich um
    einen sog. bedingten Verkehrswert in Anlehnung an § 194  
    BauGB. Hierbei ist insbesondere die Drittverwendungsfähigkeit
    der Immobilie, die Werthaltigkeit des Grund und Bodens,
    sowie die regionale Situation auf dem entsprechenden 
    Grundstücksmarkt zu berücksichtigen.
 
F: Welche Vorteile hat der Insolvenzverwalter durch eine
    Immobilienbewertung?


A: Der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger erhalten ein 
    Gutachten, aus dem sich sowohl der Fortführungs- als auch der 
    Zerschlagungswert ergeben. Eine ausführliche Untersuchung des
    örtlichen Grundstücksmarktes bzw.
    Drittverwendungsperspektiven fließen in die Bewertung
    ein.


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